Corona: Aufarbeitung - Gräben zuschütten - Verantwortung übernehmen
Nachdem es nicht mehr geleugnet werden kann, dass viele Informationen zu Corona falsch waren, Fehler begangen wurden, redet die Politik von der Notwendigkeit einer Aufarbeitung. Doch was versteht die Politik unter Aufarbeitung?
Häufig wird in diesem Zusammenhang von 'Gräben zuschütten'
gesprochen. Was ist damit gemeint?
Die massiven Freiheitsberaubungen haben viel Widerstand hervorgerufen.
Zwischen "Befürwortern" / "Corona-Gläubigen" / "Corona-Jüngern" und
"Corona-Leugnern" / "Skeptikern" / "Wissenschaftlern" entstanden große
Meinungs-Differenzen, unangebrachte Diffamierungen, Beschimpfungen und rechtlich
fragliche Konsequenzen (Arbeitsverbote, Kündigungen, "Freistellungen", Entzug
von Lehraufträgen, ...)
Der massive Druck welcher ausgeübt wurde hat Gräben aufgerissen.
Da ist eine Aufarbeitung notwendig! Aber Gräben zuschütten in der Bedeutung
"Schwamm drüber" "alles vergessen und vergeben" kann es nicht sein!
Letztlich MUSS bedacht werden, dass durch die strengen Maßnahmen und rechtlichen Konsequenzen viel Leid über Bürger gebracht wurde: Ruin der Existenz, schwere gesundheitliche Folgen (Behinderung), psychische Belastungen bis zu vielen Todesfällen!!!
Vor Wahlen bitten die Politiker gerne darum, ihnen das
Vertrauen zu schenken. Es ist die Rede davon Verantwortung übernehmen zu wollen,
Verantwortung tragen zu wollen.
Doch wie sieht es mit dem Vertrauen und der damit erteilten Verantwortung für
ihre Tätigkeit während der Legislaturperiode aus?
Wer Regierungs-Aufgaben übernommen hat, oder in diversen Gremien (Parlament.
Landtagen) für Entscheidungen verantwortlich war hat für die dabei getroffenen
Entscheidungen auch die Verantwortung zu nehmen.
Wenn Verträge geheim abgeschlossen wurden, so kann nicht danach gesagt werden,
wir hätten es damals nicht besser gewusst!!!
Wenn bewusst Informationen verhindert werden, welche die wirklichen Ursachen und
Auswirkungen belegen können, so ist dies nicht nur fahrlässig, sondern bewusste
Förderung von Falschinformation, bewusste Verhinderung der Ermittlung konkreter
Daten! z.B. Anordnung nicht zu obduzieren, falsche Zählung: alles was innerhalb
einer bestimmten Zeit (4 Wochen) positiv getestet wurde ist als Corona-Toter zu
zählen, auch wenn eindeutig eine andere Ursache für den Tod verantwortlich
war, ...
Wenn keine konkreten Daten vorliegen, kann man nicht in gutem Glauben
"Prophezeiungen" tätigen durch welche Angst, Schrecken und Panik bewirkt wird.
(Es werde jeder jemanden kennen der an Corona gestorben ist)
Wer bewusst mit Angst und Schrecken Gefügigkeit für Maßnahmen erwirkt macht sich
des Landzwang
schuldig!
§ 275 StGB
Ganz besonders schlimm ist dies, wenn dadurch Menschen zu Schaden kommen,
psychisch, gesundheitlich und sogar sterben.
Für die erzwungenen Maßnahmen und deren Konsequenzen hat
die Verantwortung übernommen zu werden. Aufgrund der unterdrückten Daten Müssen
sich die VERANTWORTLICHEN der negativen Konsequenzen BEWUSST gewesen sein, Es
gab keine Informationen über die positive Wirkung der Maßnahmen (nur
Behauptungen ohne Daten, welche man bewusst nicht ermitteln wollte!!!), ABER
eine Menge Hinweise auf deren Schädlichkeit!
Mord verjährt nicht!