Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz in Recht und Praxis
Das BGStG soll die Gleichstellung von Behinderten bewirken.
Das Gesetz trifft gute Regelungen, aber was nützt es, wenn es in der Praxis
nicht angewendet wird?
link zum Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004228
Als Behinderten-Vertrauens-Person (BVP) habe ich oft erlebt, dass Behinderten
nicht um ihr Recht kämpfen.
Einerseits brauchen sie all ihre Kraft um sich für den Erhalt ihrer
Rest-Gesundheit zu kümmern.
Der Aufwand für Pflege, Behandlung und Besorgung ihrer
Medikamenten / Heilbehelfe / Hilfsmittel ist groß.
Andererseits haben sie oft die finanziellen Mittel nicht um einen Rechts-Streit
zu riskieren.
Auch ihre finanziellen Einkünfte sind oft geringer. Teils
wegen Teilzeit-Jobs, teils wegen weniger anspruchsvolle und daher finanziell
honorierte Jobs.
In der Praxis scheint es wenig Juristen zu geben, welche sich mit dem BGStG
auskennen.
Sucht man auf der Homepage der Rechtsanwaltskammern nach einem Anwalt, der sich
auf Behinderung spezialisiert so findet man kleinen Eintrag.
Zumindest war es so am 10. Sept. 2023 bei den RAK von
Wien, von
Niederösterreich und
vom Burgenland.
Im Gesetz ist verankert, dass einige Organisationen Verbandsklagen /
Feststellungsklagen einbringen dürfen.
Dabei geht es um Feststellungen zur allgemeinen Situation und vom allgemeinen
Interesse.
Individuelle Klagen werden NICHT unterstützt.
ABER auch für die Feststellungsklagen haben sie keine Rechtsanwälte, welch die
Klage einbringen können. Dafür müssen sie einen Anwalt, eine Kanzlei
beauftragen.
Ich habe deshalb beschlossen, mich dafür einzusetzen diese Situation zu
verbessern.
Behinderte haben das Recht auf GUTE Vertretung, von einem der sich INTENSIV mit
dem BGStG beschäftigt.
Da bei Diskriminierung oft ein finanzieller Schaden schwer argumentiert werden
kann, ist der Streitwert oft gering.
Gut für den Kläger, weil geringes Kosten-Risiko, schlecht für den Anwalt, weil
viel Arbeit aber wenig Honorar.
Mein Lern-Prozess durch (traurige) Erfahrungen ist mir teuer gekommen.
Mein weiterer Einsatz zur Versbesserung der Situation wird mich nicht nur Arbeit
und Zeit kosten, es werden auch finanzielle Kosten entstehen.
Wer mich dabei unterstützen möchte, ist herzlich dazu eingeladen, sei es durch
Mitarbeit, oder eine finanzielle Spende.
Dazu gibt es ein Konto. Bitte bei einer Spende den Zweck Behinderten-Vertretung
(oder ähnliches) angeben.
Sparkasse Baden: BIC: SPBDAT21XXX IBAN: AT76 2020 5000
1052 9907